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Neuwahl der Regionalversammlung am 30. August 2026

Briefwahl geht ganz einfach ab dem 20. Juli 2026

Am 30.08. verreist, verhindert oder einfach keine Zeit?

Kein Problem! Sie können im Zuge der Neuwahl der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrückens 2026 auch ganz bequem und einfach per Brief wählen. Für eine starke Saarbrücker Stimme im Schloss gilt: Die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD können Sie mit Ihrer Stimme unterstützen.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Die Unterlagen zur Briefwahl können Sie bequem online beantragen. Oder Sie wenden sich einfach formlos an das Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, z.B. per E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben), per Post oder persönlich vor Ort mit Ihrem Personalausweis. Alternativ können Sie auch das Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Sie werden an alle Wahlberechtigten in Saarbrücken geschickt.

Sie können Ihre Stimme auch in Ihrem zuständigen Wahlamt abgeben. Personalausweis genügt.

Die Qual der Wahl - oder ganz einfach: SPD-Wählen!

Am 30.08. entscheiden Sie über unsere gemeinsame Zukunft in Saarbrücken – ein Hochfest der Demokratie! Nutzen Sie die große Chance und gehen Sie wählen!

    FAQ

    Wie kann ich Briefwahl beantragen?

    Für die Briefwahl brauchen Sie einen Wahlschein. Sie können ihn ab jetzt beantragen, entweder schriftlich – per Post oder E-Mail – oder persönlich bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnortes. Ein Formular zur Beantragung befindet sich auch auf der Wahlbenachrichtigung. Die Beantragung ist allermeist auch online möglich. Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich.

    Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich.

    Muss ich die Wahlbenachrichtigung abwarten?

    Nein. Sie können auch ohne die Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen.

    Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Kann ich trotzdem Briefwahl beantragen?

    Ja. Sie können auch ohne die Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen.

    Welche Angaben sind zur Beantragung notwendig?

    Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die folgenden Angaben notwendig:

    • Vorname und Familienname
    • Geburtsdatum
    • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    Wann sollte ich die Briefwahl spätestens beantragen?

    Ab Anfang August wird es langsam knapp. Denn das Wahlamt braucht Zeit zur Bearbeitung. Sie müssen die Unterlagen ausfüllen und zum Briefkasten bringen und die Post braucht auch noch etwas Zeit. Und dann muss der Wahlbrief ja auch nach dem Ausfüllen nochmal zurück zum Wahlamt. Deshalb unsere Empfehlung: Lieber etwas früher dran sein oder noch besser, direkt im Rathaus wählen! Wir empfehlen daher, den Antrag auf Briefwahl allerspätestens bis Freitag, 14. August zu stellen.

    Woraus bestehen die Briefwahlunterlagen?
    • ein amtlicher Stimmzettel
    • ein kleinerer, blauer Stimmzettelumschlag
    • ein Dokument mit persönlicher Erklärung / Versicherung an Eides statt
    • ein größerer, roter Briefwahlumschlag (mit Adresse der Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
    • ein Merkblatt für die Briefwahl mit Erklärungen

    Wichtig:

    • den Stimmzettel nicht direkt in den roten Wahlbriefumschlag legen, sondern zuerst in den blauen Stimmzettelumschlag.
    • Den Wahlschein unbedingt unterschreiben. Fehlt die Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig.
    • Der Wahlbrief muss rechtzeitig bis zum Wahltag beim zuständigen Wahlamt eingehen. Die Deutsche Post empfiehlt, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl einzuwerfen.
    Wie läuft die Briefwahl ab?
    1. Stimmzettel ausfüllen.
    2. Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und Umschlag verschließen.
    3. Persönliche Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben.
    4. Persönliche Erklärung und verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Briefwahlumschlag legen und Umschlag verschließen.
    Wann muss ich meinen Wahlbrief spätestens abschicken?

    Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Wahlbrief spätestens am Dienstag, 25. August, zur Post geben. Kurz vor dem Wahltag können Sie die Unterlagen auch noch bei Ihrem Wahlamt abgeben. Am Wahltag selbst können Sie die Briefwahlunterlagen auch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben. Egal ob per Post oder persönlicher Abgabe, er muss dort spätestens am 30. August um 18:00 Uhr zugegangen sein.

    Muss ich Briefwahl beantragen, wenn ich früher wählen will?

    Wenn Sie vor dem Wahltag am 30. August 2026 wählen wollen, können Sie das auch im Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde vor Ort machen.

    Wählen vorab ist ab dem 20. Juli 2026 und noch bis kurz vor dem Wahltag möglich.

    Ich möchte vorab im Wahlamt wählen, habe aber meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Geht das trotzdem?

    Ja, Sie brauchen lediglich Ihren Personalausweis und können dann direkt im Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wählen.

    Kann ich auch per Briefwahl wählen, wenn ich gerade im Ausland bin?

    Ja, das geht. Sie müssen jedoch den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bei der zuständigen Stelle vorliegt. Die Adresse steht auf dem Wahlbriefumschlag.

    Muss ich das Porto selbst bezahlen?

    Den Wahlbriefumschlag mit Ihrem Stimmzettel müssen Sie nicht frankieren, wenn Sie ihn mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlands verschicken.

    Aus dem Ausland müssen Sie jedoch das entsprechende Porto selbst zahlen und den Wahlbriefumschlag ausreichend frankieren.

    Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das Formular auf der Wahlbenachrichtigung ist jedoch Porto zu zahlen. Günstiger ist da die Beantragung schriftlich oder online.

    Ich habe meine Briefwahlunterlagen verloren. Was kann ich tun?

    Bei Verlust des Wahlscheins erfolgt kein Ersatz, es sei denn der oder die Wahlberechtigte kann gegenüber der kommunalen Wahlleitung glaubhaft versichern, den Wahlschein nicht erhalten zu haben. In diesem Fall wird auf Antrag des oder der Wahlberechtigten ein neuer Wahlschein ausgestellt und der vorherige für ungültig erklärt. Eine solche Neuerteilung des Wahlscheines ist allerdings nur bis etwa einen Tag vor der Wahl möglich.